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Breuna

Ortsgerichtsvorsteher André Cöster: „Es ist wichtig, einfühlsam zu bleiben.“

Im Rahmen seines ehrenamtlichen Engagements beschäftigt sich André Cöster stets mit menschlichen Anliegen. Er hat bereits seit 25 Jahren die Funktion des Ortsgerichtsvorstehers inne und ist für Ober- sowie Niederlistingen verantwortlich.

Beim Durchstöbern von Online-Aufgaben, die dem Zuständigkeitsbereich eines Ortsgerichts zugeordnet sind, stolpert man über Begriffe wie "Beglaubigungen", "Schätzungen" und "Sterbefallanzeigen". Dahinter verborgen liegen häufig bewegende Geschichten. Viele Tränen seien bereits an seinem Konferenztisch in der kleinen Amtsstube vergossen worden, erzählt Cöster, der viele Jahre lang Hessens jüngster Ortsgerichtsvorsitzender war.

Cöster war erst 28 Jahre alt, als er dem ehrenamtlichen Engagement entdeckt wurde. Seine Mutter, die damals im Rathaus von Breuna arbeitete, überzeugte ihn davon, diesen freien Posten auszufüllen. Er ging voll darauf ein. Mit seiner Tätigkeit als Steuerfachangestellter hatte er bereits oft mit verschiedenen Personen zu tun. Beratung und Unterstützung bei Problemen sind seine Stärken. „Wenn ich das außerdem noch für die Menschen meines Geburtsorts tun kann, desto schöner“, erklärt Cöster. Zu seinem silbernen Dienstjubiläum feierte er nun im Anwesen des Vizepräsidenten vom Amtsgericht Kassel, Philipp Gescher, im Rathaus von Breuna.

Zusammen mit seinen vier Ortsgerichtsschöffen – jeweils zwei kommen aus Niederlistingen und zwei aus Oberlistingen – bekommt er jährlich ungefähr 40 Anfragen und Aufgaben zugeteilt. "Die Fälle nehmen ab", berichtet Cöster. Allerdings nimmt das Bedürfnis nach Ratschlägen eher noch zu. Darüber hinaus dauert es länger, sich um jeden Einzelfall zu kümmern. Dies lässt sich durch verschiedene Faktoren erklären. Einerseits werden die rechtlichen Vorschriften zunehmend komplexer. Andererseits altern die Menschen im Allgemeinen; viele Sachverhalte seien heute schwierig zu begreifen. In den letzten Jahren stieg insbesondere die Zahl der Fragen an ihn, wenn ein enger Verwandter verstorben sei. "Menschen möchten von mir erfahren, welche Schritte als nächstes unternommen werden sollten."

Vieles ist heute viel komplizierter geworden und schwerer zu durchschauen.

André Cöster, Ortgerichtsvorsteher

Grundsätzlich umfasst Cösters Arbeitsbereich eine Vielzahl verschiedener Aufgaben. Die Beglaubigung von Unterschriften verläuft meist problemlos. Zum Beispiel, wenn jemand seine Bank bitten muss, einen Hypothekenzuschlag einzutragen oder zu entfernen, und es keinen lokalen Filialstand gibt. "Vorher betrug dieser Anteil an meinem Job etwa siebenzig Prozent", erklärt der 53-jährige Mann. Diese Tätigkeit sei jedoch weniger häufig geworden. Ähnlich liegen die Dinge mit den Beglaubigungen von Kopien wichtiger Unterlagen wie Geburtsurkunden und Abschriften. Bis vor wenigen Jahren mussten Bewerber für Positionen im öffentlichen Sektor beispielsweise beglaubigte Exemplare ihrer Zertifikate einreichen. Heutzutage schicken sie lediglich PDF-Dateien per E-Mail.

Schätzungen von Immobilien sind besonders gefragt.

Sehr gefragt sind ebenfalls Bewertungen von Häusern und Grundstücken. In den letzten 25 Jahren wurde er 140-mal dazu aufgefordert, gemeinsam mit seinen Schöffen Werte von Ländereien und Immobilien in Nieder- und Oberlistingen festlegen. Diese Gemeinden haben jeweils 1400 Einwohner. Wenn jemand sein Haus verkaufen will, kann dieser das Vermögensvermögen durch einen staatlichen Sachverständigen abschätzen lassen. Allerdings könnte man sich auch für die kostengünstigere Option entscheiden und direkt an die Ortsgerichte wenden, welche dann eine Entschädigung bezahlen müssen. Was ihn betrifft, so bemerkt er einen Rückgang des Gebäudespektrums aus den 1930er- bis 1960er-Jahren. Viele Gebäude zeichnen sich durch einen Engpass im Sinne einer Renovierung oder Modernisierung aus. Anders steht es hingegen um aktuell neu gebaute Objekte. Ihr Wert ist angestiegen. "Die Kosten pro Kubikmeter umbautem Raum nehmen ständig zu", erklärt der Fachmann. Es gibt keine Abflacheung der Baukosten; vielmehr steigen diese weiter. Auch Kreditaufschläge spielen hierbei ihre Rolle.

Und da Cöster als Ortsgerichtsvorsteher die Befugnisse eines Ehrenbeamten innehat, erhält er häufig Anfragen zur Amtshilfe. "Häufig dreht sich alles um Finanzen", erklärt er. In solchen Fällen können sogar Träneneruptionen der Resignation auftreten. Falls beispielsweise die Rente einer älteren Dame nicht hinreichend ist, um den Betrag für Pflegeheimkosten abzudecken, haben deren Kinder Unterhaltspflicht. Hierbei spielt neben dem tatsächlich verfügbaren Bargeld auch der Wert von Immobilien eine Rolle – wie zum Beispiel jenes Hauses, wo die erwachsenen Kinder wohnen. Dies kann rasch zu grundlegenden Problemen führen. "Wir berücksichtigen sämtliche Vermögensgegenstände und bewerten sie entsprechend", fährt Oberlistinger fort und beschreibt damit die spezifische Aufgabe des Ortes Gerichte, welche ausschließlich in Hessen besteht und nirgendwo sonst im Bundestaat vorkommt.

Genau wie manchmal beim Tod, kann die Situation sehr heikel werden. Bei unsicherer Abstammung der erbenden Personen greifen das örtliche Gerichte zur Untersuchung ein. Eine Erbschaft bedeutet nicht unbedingt, dass beträchtliche Summen gewechselt wurden. Manchmal geht es sogar darum, ob möglicherweise Schuldner verbleiben, zum Beispiel eine Rückerstattung an eine Enkeltochter durch den Verstorbenen vorgesehen war. Entfernte Familienmitglieder sind häufig erschüttert, besonders falls sie zu Lebzeiten des Verwandten wenig Umgang hatten. Daher erhält er ab und an Fragen von Menschen, die aufgrund eines Erbstreits ablehnen möchten und Rat darüber suchen, welche Maßnahmen getroffen werden sollten. „Da muss man einfach menschlich bleiben“, betont er. Für jemanden, der Interesse am ehrenamtlichen Engagement hat, sieht er als Voraussetzung vor allem, fest mit beiden Füßen im Leben zu stehen, in seiner Gemeinde stabil angekommen zu sein sowie gute Kontakte zu unterhalten – gerade zu denen, die ihm ihr Vertrauen entgegenbringen.

Bisher ereignete sich dieser Fall lediglich zweimal in den letzten 25 Jahren, wenn André Cöster verantwortlich war für die Sicherstellung des Nachlasses verstorbener Personen. „In solchen Fällen betrete ich das Haus und kontrolliere alles gründlich“, erklärt er. Seine Pflicht besteht darin sicherzustellen, dass kein Schaden am Gebäude entsteht, sowie sich um etwaige Haustiere zu kümmern. Falls keine Erben ausgemacht werden können, wird höchstwahrscheinlich das Gericht einen Testamentsvollstrecker ernennen. Solange dieser nicht bestimmt ist, übernimmt André Cösters diese Rolle. (Antje Thon)

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